DGUV V3 Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Auftragsbezogene Prüfung mit vorab geklärtem Prüfumfang, geeigneter Prüfperson und nachvollziehbarer Ergebnisdokumentation.

Für wen ist diese Leistung geeignet?

Das Angebot richtet sich an Betreiber von Produktionsanlagen und elektrischen Betriebsmitteln. Vor einer Beauftragung werden Prüfobjekte, Prüfaufgabe, erforderliche Qualifikation der Prüfperson und betriebliche Rahmenbedingungen geklärt. Die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen und sichere Organisation verbleibt beim Betreiber.

Die DGUV weist darauf hin, dass wiederkehrende Prüfungen organisiert, angemessene Prüffristen festgelegt und Prüfpersonen für die jeweilige Aufgabe geeignet sein müssen. 

Normen und Regelwerke

Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sind folgende Normen und Vorschriften relevant:

  • DIN EN 50678, DIN EN 50699
  • VDE 0701 und 0702
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) für befähigte Personen

Typische Ausgangssituationen

Unvollständiger Anlagenbestand

Prüfobjekte, Kennzeichnungen oder Zuordnung sind nicht vollständig erfasst.

Fehlende Vorunterlagen

Frühere Prüfprotokolle, Schaltpläne oder Herstellerangaben stehen nur teilweise bereit.

Unklare Prüffristen

Fristen wurden nicht nachvollziehbar aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebserfahrung abgeleitet.

Produktionsabhängige Zugänge

Prüfungen müssen sicher mit Betrieb, Stillstand und Verantwortlichen koordiniert werden.

Leistungsumfang

Auftragsklärung

Prüfobjekte, Prüfgrundlage, Zuständigkeiten und Eignung der Prüfperson für den konkreten Auftrag klären.

Besichtigen und Erproben

Vereinbarte Prüfobjekte auf erkennbare Mängel und vorgesehene Funktionen untersuchen.

Messen

Erforderliche Messungen abhängig von Prüfobjekt, Prüfauftrag und anwendbaren Vorgaben durchführen.

Ergebnisse dokumentieren

Prüfumfang, Ergebnisse, Messwerte und festgestellte Abweichungen nachvollziehbar festhalten.

Ablauf in vier Schritten

1

Bestand erfassen

Prüfobjekte, Einsatzbedingungen, Vorunterlagen und betriebliche Ansprechpartner zusammentragen.

2

Prüfauftrag klären

Prüfumfang, Anforderungen, Eignung der Prüfperson und notwendige Betriebszustände abstimmen.

3

Prüfung durchführen

Vereinbarte Prüfungen strukturiert durchführen und Ergebnisse unmittelbar erfassen.

4

Ergebnisse übergeben

Feststellungen erläutern, Dokumentation übergeben und offene Maßnahmen eindeutig benennen.

Voraussetzungen für eine gute Vorbereitung

  • Liste und eindeutige Zuordnung der Prüfobjekte
  • Vorhandene Prüfprotokolle, Schaltpläne und Herstellerinformationen
  • Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Prüfvorgaben
  • Sicherer Zugang und notwendige Betriebszustände
  • Verantwortliche Ansprechperson für Freigaben und Rückfragen

Ergebnis und Dokumentation

  • Dokumentation des vereinbarten Prüfumfangs
  • Erfasste Ergebnisse und Messwerte, soweit Bestandteil des Auftrags
  • Nachvollziehbare Kennzeichnung festgestellter Abweichungen
  • Grundlage für die Entscheidung des Betreibers über weitere Maßnahmen

 

Die Dokumentation ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Betreiberverantwortung und ist keine pauschale Garantie für Rechts- oder Versicherungssicherheit.

Häufige Fragen

Die Prüffrist wird vom Betreiber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, bisherigen Ergebnisse und einschlägigen Vorgaben festgelegt.

Nein. Die Eignung muss zur konkreten Prüfaufgabe, Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit passen und vor der Beauftragung geklärt werden.

Das hängt vom Prüfobjekt, erforderlichen Betriebszuständen und der sicheren Zugänglichkeit ab. Die Durchführung wird vorab abgestimmt.

Der Befund wird dokumentiert und erläutert. Über Außerbetriebnahme, Reparatur und weitere Maßnahmen entscheidet der verantwortliche Betreiber nach Gefährdungsbeurteilung.

Einsatzgebiet

Ausgangspunkt ist Rheinberg. Prüfaufträge in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden abhängig von Prüfobjekten, Umfang und organisatorischen Voraussetzungen abgestimmt.

Prüfumfang vorab klären

Senden Sie eine Übersicht der Anlagen oder Betriebsmittel sowie vorhandene Prüfunterlagen.