Auftragsbezogene Prüfung mit vorab geklärtem Prüfumfang, geeigneter Prüfperson und nachvollziehbarer Ergebnisdokumentation.
Das Angebot richtet sich an Betreiber von Produktionsanlagen und elektrischen Betriebsmitteln. Vor einer Beauftragung werden Prüfobjekte, Prüfaufgabe, erforderliche Qualifikation der Prüfperson und betriebliche Rahmenbedingungen geklärt. Die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen und sichere Organisation verbleibt beim Betreiber.
Die DGUV weist darauf hin, dass wiederkehrende Prüfungen organisiert, angemessene Prüffristen festgelegt und Prüfpersonen für die jeweilige Aufgabe geeignet sein müssen.
Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sind folgende Normen und Vorschriften relevant:
Prüfobjekte, Kennzeichnungen oder Zuordnung sind nicht vollständig erfasst.
Frühere Prüfprotokolle, Schaltpläne oder Herstellerangaben stehen nur teilweise bereit.
Fristen wurden nicht nachvollziehbar aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebserfahrung abgeleitet.
Prüfungen müssen sicher mit Betrieb, Stillstand und Verantwortlichen koordiniert werden.
Prüfobjekte, Prüfgrundlage, Zuständigkeiten und Eignung der Prüfperson für den konkreten Auftrag klären.
Vereinbarte Prüfobjekte auf erkennbare Mängel und vorgesehene Funktionen untersuchen.
Erforderliche Messungen abhängig von Prüfobjekt, Prüfauftrag und anwendbaren Vorgaben durchführen.
Prüfumfang, Ergebnisse, Messwerte und festgestellte Abweichungen nachvollziehbar festhalten.
Prüfobjekte, Einsatzbedingungen, Vorunterlagen und betriebliche Ansprechpartner zusammentragen.
Prüfumfang, Anforderungen, Eignung der Prüfperson und notwendige Betriebszustände abstimmen.
Vereinbarte Prüfungen strukturiert durchführen und Ergebnisse unmittelbar erfassen.
Feststellungen erläutern, Dokumentation übergeben und offene Maßnahmen eindeutig benennen.
Die Dokumentation ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Betreiberverantwortung und ist keine pauschale Garantie für Rechts- oder Versicherungssicherheit.
Die Prüffrist wird vom Betreiber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, bisherigen Ergebnisse und einschlägigen Vorgaben festgelegt.
Nein. Die Eignung muss zur konkreten Prüfaufgabe, Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit passen und vor der Beauftragung geklärt werden.
Das hängt vom Prüfobjekt, erforderlichen Betriebszuständen und der sicheren Zugänglichkeit ab. Die Durchführung wird vorab abgestimmt.
Der Befund wird dokumentiert und erläutert. Über Außerbetriebnahme, Reparatur und weitere Maßnahmen entscheidet der verantwortliche Betreiber nach Gefährdungsbeurteilung.
Ausgangspunkt ist Rheinberg. Prüfaufträge in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden abhängig von Prüfobjekten, Umfang und organisatorischen Voraussetzungen abgestimmt.
Senden Sie eine Übersicht der Anlagen oder Betriebsmittel sowie vorhandene Prüfunterlagen.